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Die
Erfindung betrifft ein elektrisches Haushaltsgerät, insbesondere einen Warmwasserbereiter, und
eine Gerätewand,
insbesondere eine Geräterückwand dafür gemäß den Patentansprüchen.
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Elektrische
Haushaltsgeräte
können
von beliebiger Art sein. Die Erfindung ist besonders vorteilhaft
für Warmwasserbereiter,
beispielsweise Warmwasserspeicher (Boiler), Durchlauferhitzer oder
Wasserkocher, insbesondere an einer Gerätebefestigungswand, z. B. Gebäudewand,
befestigbare Haushaltsgeräte,
welche ein Netzanschlusskabel mit einem Netzstecker haben. Das Netzanschlusskabel hat
vom Herstellerwerk eine vorbestimmte Länge, unabhängig davon, wie weit das Haushaltsgerät beim Kunden
von der nächstbenutzbaren Netz-Steckdose
entfernt ist. Das Netzanschlusskabel hat deshalb meistens eine größere Länge (Überlänge) als
der Abstand zwischen dem Haushaltsgerät und der Steckdose. Die Überlänge des
Netzanschlusskabels ist beim Kunden meistens störend und sieht nicht gut aus.
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Warmwasserspeicher
haben zwar meistens Hohlräume,
in welchen Kabel-Überlängen verstaut werden
können.
Bei dieser Verstaumöglichkeit
ist jedoch das Netzanschlusskabel nicht gegen Herausfallen aus dem
Gerätehohlraum
gesichert, da die Hohlräume
nicht als Stauraum für
das Netzanschlusskabel ausgebildet sind.
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Der
Begriff „Warmwasserbereiter" betrifft jedes elektrisches
Gerät zum
Erwärmen
von Wasser auf eine beliebige oder vorbestimmte Temperatur.
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Aus
der Praxis sind Warmwasserbereiter in Form von Kleinspeichern bekannt,
welche ein Netzanschlusskabel mit einem Netzanschlussstecker haben.
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Die
DE 36 07 094 C2 zeigt
einen Durchlauferhitzer mit einer Rückwand, auf deren Rückseite zwei
parallele, satteldachförmig
verlaufende Führungsleisten
zum Verlegen eines elektrischen Aufputzkabels vorgesehen sind. Hier
handelt es sich nicht um ein Netzanschlusskabel mit einem Netzanschlussstecker,
sondern um ein auf einer Gebäudewand
verlegtes Kabel, welches auf die Länge abgeschnitten wird, welche
zum Anschluss des Kabels im Durchlauferhitzer erforderlich ist,
welcher auf der gleichen Gebäudewand
befestigt wird. Die Führungsleisten
dienen nicht zur Aufnahme einer Überlänge des
Kabels, sondern lediglich zur sauberen Verlegung des Kabels in dem
Durchlauferhitzer.
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Das
DE-Gebrauchsmuster 85 01 437 U1 zeigt eine Aufhängevorrichtung eines Heißwassergerätes. Die
Aufhängevorrichtung
weist einen Haltebügel
auf, welcher an einer Gerätebefestigungswand,
z. B. einer Gebäudewand,
befestigbar ist und nach oben zeigende Einhängekanten aufweist, an welchen
Laschen des Heißwassergerätes einhängbar sind.
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Beschreibung
der Erfindung
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Durch
die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine störende Überlänge eines
Netzanschlusskabels zu vermeiden, welches einen Netzanschlussstecker
aufweist.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
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Demgemäss betrifft
die Erfindung ein elektrisches Haushaltsgerät, insbesondere Warmwasserbereiter,
gekennzeichnet durch mindestens einen Stauraum zur Unterbringung
einer Überlänge eines elektrischen
Netzanschlusskabels.
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Der
Stauraum ist so ausgebildet, dass die Überlänge des Netzanschlusskabels
nicht unerwünscht
herausrutschen kann.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist gekennzeichnet durch mindestens einen Kabelhalter,
vorzugsweise einen Klemmhalter, an einer Gerätewand des Stauraumes zur Halterung
der Überlänge des
elektrischen Netzanschlusskabels. Durch den mindestens einen Kabelhalter
kann die Überlänge des
Netzanschlusskabels in dem Stauraum nicht nur bei normaler Geräteverwendung
gegen Herausfallen geschützt
werden, sondern auch dann, wenn auf das Netzanschlusskabel gewollt
oder ungewollt eine Zugbelastung ausgeübt wird, beispielsweise durch
eine im Haushalt arbeitende Person oder versehentlich durch ein
Kind.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass mehrere
Kabelhalter des Stauraumes parallel zueinander angeordnet sind.
Dadurch kann je nach Größe der Überlänge des
Netzanschlusskabels der eine oder der andere Kabelhalter verwendet
werden. Gemäß besonderer
Ausführungsform
der Erfindung können
die Kabelhalter auch so angeordnet sein, dass die Überlänge des Netzanschlusskabels
auch durch mehrere Kabelhalter hindurchgeschlauft werden kann, um
dadurch eine beliebige Größe einer Überlänge oder
besonders große Überlängen aufzunehmen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorzugesehen, dass mindestens drei Kabelhalter des
Stauraumes mit Abstand voneinander U-förmig verteilt angeordnet sind,
wovon mindestens zwei Kabelhalter parallel zueinander an den U-Schenkeln und mindestens
ein anderer Kabelhalter quer dazu am U-Steg angeordnet sind. Dies
ermöglicht
es, eine große Überlänge des
Netzanschlusskabels auf eine große Fläche verteilt an der Gerätewand zu
befestigen.
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Die
Erfindung ermöglicht
es auch zwei oder mehr Kabelhalter relativ zueinander L-förmig oder anders
winkelförmig
anzuordnen.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsformen der
Erfindung sind die Kabelhalter zusammen mit der Gerätewand ein
einstückiges
Teil, vorzugsweise aus Kunststoff. Dies ist besonders preiswert
herzustellen.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der
Erfindung sind zwei Stauräume
spiegelbildlich einander benachbart vorgesehen, vorzugsweise ohne
eine Trennwand dazwischen. Dies hat den Vorteil, dass das Haushaltsgerät, mindestens
aber die betreffende Gerätewand
des Stauraumes, in zwei verschiedenen, um 180° kopfüber gedrehten Positionen verwendet
werden kann, wobei die beiden Stauräume horizontal nebeneinander
oder vorzugsweise vertikal übereinander
angeordnet sind. Dies ist besonders vorteilhaft bei Warmwasserbereitern,
weil dann gleiche Geräteteile,
insbesondere die den Stauraum begrenzende Gerätewand, für Übertischgeräte und für Untertischgeräte verwendet
werden können.
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Die
Gerätewand
kann eine beliebige Wand sein. Vorzugsweise ist es die Geräterückwand.
In diesem Falle kann der Stauraum auf der Geräteinnenseite oder vorzugsweise
auf der Geräterückseite (Geräteaußenseite)
sein. In letzterem Falle kann der Stauraum nach hinten offen sein,
da er nach hinten von einer Gerätebefestigungswand
begrenzt wird, wenn das Haushaltsgerät an einer Gerätebefestigungswand,
z. B. eine Gebäudewand,
aufgehängt wird.
Die Stauraumtiefe wird dabei von Wanderhebungen oder Wandvorsprüngen der
Geräterückwand definiert,
welche sich an der Gerätebefestigungswand
abstützen.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass der Stauraum mindestens teilweise
durch eine aus einer Wandebene herausgeformte Wanderhebung begrenzt
ist, welche vorzugsweise auf der davon abgewandten Wandseite als
eine kammerartige Wandvertiefung ausgebildet ist. Die Wanderhebung
schützt
das Netzanschlusskabel gegen Berührung
und Verschmutzung und kann gleichzeitig als Wandabstandshalter dienen.
Die Wandvertiefung auf der Geräteinnenseite der
Gerätewand
kann zur Unterbringung von Geräteteilen
verwendet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Geräterückwand mindestens eine Einhängekante
zum Aufhängen
des Haushaltsgerätes
aufweist. Dies ist funktionssicherer als andere Teile des Haushaltsgeräts mit einer
Einhängevorrichtung
zu versehen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung besteht darin, dass ein Wand-Aufhängeelement zusammen
mit der Gerätewand
einstückig
aus Kunststoff geformt ist und mit der Gerätewand durch mindestens eine
Sollbruchstelle leicht trennbar, vorzugsweise abschneidbar oder
abbrechbar, verbunden ist, und dass die Gerätewand mindestens eine Einhängekante
zum Aufhängen
des Haushaltsgerätes
an dem Wand-Aufhängeelement
aufweist, nachdem das Aufhängeelement
von der Gerätewand
abgetrennt und dann an einer Gerätebefestigungswand befestigt
wurde. Die einstöckige
Herstellung des Wand-Aufhängeelements
aus Kunststoff zusammen mit der Gerätewand hat die Vorteile, dass
die Herstellung des Wand-Aufhängeelements
sehr preiswert ist und dass es vor seiner Benutzung beim Kunden
nicht verloren gehen kann, und dass es außerdem kein eigenes zu registrierendes
Teil bei der Produktion und beim Vertrieb ist.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung besteht darin, dass mindestens ein Riegel zusammen mit
der Gerätewand
einstückig aus
Kunststoff geformt ist und mit der Gerätewand durch mindestens eine
Sollbruchstelle leicht trennbar, z. B. abschneidbar, abbrechbar
oder abreißbar verbunden
ist, und dass in der Gerätewand
mindestens eine Riegelaufnahmeöffnung
gebildet ist, in welche der Riegel einsteckbar ist, um an einem
anderen Geräteteil,
vorzugsweise an einem Wasserrohr und an einem Wasserieitungsadapter,
anzugreifen und dadurch diese Teile gegenseitig zu verriegeln.
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Dies
hat die Vorteile einer preiswerten Herstellung und dass die Riegel
vor ihrer Benutzung beim Kunden nicht verloren gehen können und
dass sie bei der Produktion und beim Vertrieb kein separat zu registrierendes
Teil sind.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung sind mindestens einige der Kabelhalter durch Rippen der
Gerätewand
gebildet. Dies ermöglicht
nicht nur eine preiswerte Produktion der Kabelhalter und der Gerätewand,
sondern hat auch den Vorteil, dass die Rippen als Versteifung der
Gerätewand
dienen. Je zwei Rippen bilden auf der Gerätewand einen Kabelhalter. Eine
Rippe kann zu zwei einander benachbarten Kabelhaltern gehören.
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Die
Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen anhand
von bevorzugten Ausführungsformen
als Beispiele beschrieben, ohne darauf beschränkt zu sein. In den Zeichnungen
zeigen
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1 eine
Rückansicht
einer Geräterückwand eines
Haushaltsgerätes
nach der Erfindung, insbesondere eines Warmwasserbereiters, vorzugsweise
eines Warmwasserspeichers (Boilers),
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2 eine
abgebrochene perspektivische Ansicht der Geräterückwand von 1.
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3 perspektivisch
einen Riegel der Geräterückwand der 1 und 2,
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4 abgebrochen
ein Wasserrohr (Zulauf oder Ablauf) eines Warmwasserspeichers nach
der Erfindung, wobei insbesondere die hinteren Enden des Riegels
von 3 ersichtlich sind.
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Die 1 und 2 der
Zeichnungen zeigen die Rückseite
(Außenseite)
einer Geräterückwand 2 eines
elektrischen Warmwasserbereiters in Form eines Warmwasserspeichers
(Boilers). Die Geräterückwand 2 ist
ein einstöckiges
Kunststoffteil, welches beispielsweise im Spritzgußverfahren,
im Blasverfahren oder einem anderen Formungsverfahren hergestellt
ist. Die obere Rückwandhälfte und
die untere Rückwandhälfte sind
spiegelbildlich symmetrisch zueinander gleich ausgebildet, mit Ausnahme eines
an einer beliebigen Stelle einstückig
mit der Geräterückwand 2 aus
Kunststoff geformten Aufhängeelements 4 und
mit Ausnahme von mindestens einem, vorzugsweise zwei Riegeln 6,
welche an einem Endabschnitt 8 der Geräterückwand 2 gebildet
sind. Der Endabschnitt 8 kann entsprechend 1 und 2 der
obere Endabschnitt sein, wenn der Warmwasserbereiter ein Untertischgerät mit nach
oben wegragenden Kaltwasser-Zulaufrohr und Warmwasser-Ablaufrohr
ist, oder ein unterer Endabschnitt sein, wenn die Geräterückwand 2 um
180° auf
den Kopf gestellt gedreht wird, wenn der Warmwasserbereiter ein Übertischgerät ist und
sein Kaltwasser-Zulaufrohr und sein Warmwasser-Ablaufrohr von einem Warmwasserbehälter nach
unten ragen. Der andere Endabschnitt 9 der Geräterückwand 2 ist
in den 1 und 2 unten. Das Aufhängeelement 4 befindet
sich auf der Außenseite
(Rückseite)
der Geräterückwand und
ist dadurch auch am fertigen Haushaltsgerät jederzeit zugänglich.
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Die
beiden Riegel 6 sind zusammen mit der Gerätewand 2 einstückig aus
Kunststoff geformt und mit der Gerätrückwand 2 durch mindestens
eine, beispielsweise zwei oder mehr dünne Stege 10 in Riegelaufnahmeöffnungen 12 der
Rückwand 2 leicht trennbar
verbunden. Die Stege 10 bilden Sollbruchstellen, an welchen
die Riegel 6 von der Rückwand 2 leicht
getrennt werden können,
beispielsweise leicht abgeschnitten oder leicht abgebrochen werden
können.
Jeder Riegel 6 erstreckt sich quer durch eine der Riegelaufnahmeöffnungen 12.
Die Riegel 6 sind nach dem Unterbrechen der Stege 10 innerhalb
der Riegelaufnahmeöffnung 12 quer
zur Geräterückwand 2 verschiebbar,
um an einem oder mehreren anderen Geräteteilen anzugreifen und dadurch
diese Teile gegenseitig zu verriegeln. Auch nach dem Trennen der Stege 10 können die
Riegel 6 durch einen Bügel 14 mit
der Geräterückwand 2 relativ
zueinander bewegbar verbunden bleiben. Der Bügel 14 ergibt sich durch
einen Kunststoffzufuhrweg im Spritzgusswerkzeug bei der gleichzeitigen
Herstellung der Geräterückwand 2 und
der Riegel 6.
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Die
Riegel 6 haben beispielsweise eine U-Form entsprechend 3 mit
einem U-Steg 16 und zwei U-Schenkeln 18.
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4 zeigt
abgebrochen ein Wasserrohr 20, welches ein Kaltwasser-Zulaufrohr
oder ein Warmwasser-Ablaufrohr eines Warmwasserbehälters aus Kunststoff
des Warmwasserbereiters ist. In das Ende 22 des Wasserrohres 20 ist
ein Rohradapter 24 eingesteckt, welcher in dem Rohr 20 durch
einen O-Ring 26 abgedichtet ist. Der Rohradapter 24 hat
eine äußere Umfangsnut 28 (oder
mehrere Umfangsnuten 28), welche mit zwei einander diametral
gegenüberliegenden
Schlitzen 30 des Wasserrohres 20 fluchtet.
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Die
Riegel 6 können,
nachdem ihre Sollbruch-Stege 10 getrennt wurden, innerhalb
der Riegelaufnahmeöffnung 12 relativ
zu der Stellung in den 1 und 2 weiter
nach vorne geschoben werden, ohne die Rückwand 2 zu verlassen,
um die U-Schenkel 18 eines Riegels 16 quer durch
die Umfangsnut 28 des Rohradapters 24 und die
Schlitze 30 des Wasserrohres 20 hindurch zu stecken,
so dass der Rohradapter 24 mit dem Wasserrohr 20 verriegelt wird,
wie dies 4 zeigt.
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Die
Geräterückwand 2 hat
einen Plattenteil 32, welcher auf der Geräterückseite
eine Wandebene definiert.
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Zwei
z. B. kastenförmige
Wanderhebungen 34 sind aus dem Plattenteil 32 nach
hinten hervorragend herausgeformt. Die beiden Wanderhebungen 34 erstrecken
sich parallel und mit Abstand voneinander, so dass zwischen ihnen
ein von ihnen und dem Plattenteil 32 begrenzter, von unten
nach oben verlaufender mittiger Kanal 36 gebildet ist.
Unterhalb und oberhalb der Wanderhebungen 34 befindet sich zwischen
ihnen und dem oberen Ende 40 einerseits und dem unteren
Ende 42 einerseits der Geräterückwand 2 je ein sich über die
gesamte Breite der Geräterückwand 2 erstreckender
Querbereich 38-1 bzw. 38-2.
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Der
untere Querbereich 38-1 und die untere Hälfte des
mittigen Kanals 36 bilden einen Stauraum 36, 38-1;
und der obere Querbereich 38-2 und die obere Hälfte des
mittigen Kanals 36 bilden einen oberen Stauraum 36, 38-2 je
für die
Unterbringung einer Überlänge eines
elektrischen Netzanschlusskabels 44. Das Netzanschlusskabel 44 hat
ein auf der Vorderseite der Geräterückwand 2 an
einem elektrischen Heizkörper
angeschlossenes Ende und ein mit einem Netzanschlussstecker 46 versehenes
Ende. Das Netzanschlusskabel 44 kann durch den Kanal 36 hindurch
gleichzeitig in beiden Stauräumen
untergebracht werden, falls ein Stauraum nicht ausreicht zur Aufnahme
einer Kabel-Überlänge.
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Der
nicht gezeigte elektrische Heizkörper des
Warmwasserbereiters befindet sich jeweils im unteren Geräteteil.
Bei den 1 und 2 wurde angenommen,
dass der Warmwasserbereiter ein Untertischgerät ist, dessen Kaltwasser-Zulaufrohr
und dessen Warmwasser-Ablaufrohr von einem Warmwasserbehälter nach
oben wegragen. Deshalb befinden sich die Riegel 6 in den 1 und 2 im
oberen Endabschnitt 8 der Geräterückwand 2. Für die Verwendung
der gleichen Geräterückwand 2 für ein Übertischgerät muss die
Geräte-Rückwand 2 um 180° auf den
Kopf gestellt werden, so dass sich die Riegel 6 und der
Endabschnitt 8 sowie der Querbereich 38-2 unten
befinden, während
der in den 1 und 2 unten
gezeigte Querbereich 8-1 sich dann oben befindet. Zur Durchführung des
Netzanschlusskabels 44 auf die Vorderseite (Geräteinnenseite)
der Geräterückwand 2 ist
diese Geräterückwand 2 sowohl
am oberen als auch am unteren Ende je mit einer Durchgangsöffnung 48 bzw. 50 für das Netzanschlusskabel 44 versehen.
Im Falle des gezeigten Untertischgerätes eines Warmwasserbereiters
ist das Netzanschlusskabel 44 durch die untere Durchgangsöffnung 48 hindurchgeführt. Beim
Umdrehen der Geräterückwand 2 um
180° befindet
sich die andere Durchgangsöffnung 50 am
unteren Ende und das Kabel 44 ist durch diese andere, jetzt
untere Durchgangsöffnung 50 hindurchgeführt.
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Im
mittigen Kanal 36 sind auf dem Plattenteil 32 eine
Vielzahl von nach hinten wegragenden Rippen 52 und 54 gebildet,
von welchen je zwei 52, 54 zusammen einen Kabelhalter
für das
Netzanschlusskabel 44 bilden. Die Rippen 52 und 54 erstrecken sich
jeweils parallel zueinander in Rückwandquerrichtung.
Vorzugsweise ist je eine der beiden Rippen eines Rippenpaares an
den Rippenenden abgebogen zur Definierung einer schlaufenförmigen Verlegung
des Netzanschlusskabels 44. Die beiden Rippen 52 und 54 eines
Rippenpaares, welche zusammen einen Kabelhalter bilden, haben vorzugsweise einen
Abstand voneinander, welcher kleiner ist als der Durchmesser des
Netzanschlusskabels 44, so dass sie Klemmhalter bilden.
Die Rippen 52 und 54 sind in Längsrichtung des mittigen Kanals 36 parallel hintereinander
angeordnet. Die Rippe 52 oder 54 zwischen einander
benachbarten Kabelhaltern 52, 54 kann zu zwei
Kabelhaltern gehören
derart, dass je drei aufeinander folgende Rippen 52-54-52 oder 54-52-54 zusammen
zwei Kabelhalter bilden.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung sind an jedem Ende des mittigen Kanals 36 je
mindestens ein, vorzugsweise zwei weitere Kabelhalter 56, 58 einstückig mit
der Geräterückwand 2 gebildet,
welche beispielsweise je aus zwei vom Plattenteil 32 nach
hinten wegragenden Rippen oder Bügeln 56 bzw. 58 bestehen
und schräg
oder rechtwinklig zu den erstgenannten Rippen 52 und 54 angeordnet
sind und entsprechend schräg
oder rechtwinklig dazu angeordnete Kabelhalter bilden Diese weiteren
Kabelhalter 56, 58 sind vorzugsweise ebenfalls
enger als der Kabeldurchmesser voneinander entfernt, so dass auch
sie einen Klemmehalter für das
Netzanschlusskabel 44 bilden.
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Gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der
Erfindung ist ein U-förmiger
Kabelverlegungsweg definiert, bei welchem sich die Kabelhalter 52, 54 im Mittelbereich
des Kanals 36 auf dem U-Steg befinden und sich die Kabelhalter 56, 58 an
den U-Schenkeln befinden.
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Die
Kabelhalter 52, 54, 56, 58 können selbstverständlich auch
anders ausgebildet sein, beispielsweise hakenförmig ausgebildet sein und/oder
einen mäanderförmigen oder
andersförmigen
Kabelverlegungsweg definieren.
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Die
Wanderhebungen 34 sind als Abstandhalter zwischen dem Plattenteil 32 der
Geräterückwand 2 und
einer, nicht gezeigten, Gerätebefestigungswand,
z. B. einer Gebäudewand,
ausgebildet. Dadurch bildet die nicht gezeigte Gerätebefestigungswand
eine rückseitige
Begrenzungswand der Stauräume 36, 38-1 und 36, 38-2,
welche hinten offen sind.
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An
den entgegengesetzten Endabschnitten der Wanderhebungen 34 sind
je eine Einhängekante 60,
vorzugsweise in Form eines Einhängeschlitzes gebildet,
zur Aufhängung
der Geräterückwand 2 und damit
des gesamten Warmwasserbereiters an Schrauben oder Haken, die an
einer Gerätebefestigungswand
befestigt sind. Außerdem
sind die Erhebungen 34 an ihren oberen und unteren Endabschnitten
je mit einer, einander entgegengesetzt gerichteten, Einhängekante 62 zum
Einhängen
der Geräterückwand 2 und
damit des gesamten Warmwasserbereiters an Hakenteilen 64 des
Aufhängeelements 4 versehen.
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Die
Einhängekanten 60 und/oder 62 können am
Plattenteil 32 oder vorzugsweise entsprechend den Zeichnungen
an haken-, laschen- oder bügelförmigen Aufhängevorsprüngen 65 gebildet
sein. Diese erstrecken sich vom Plattenteil 32 winkelartig
nach hinten und dann nach unten in Richtung zur Rückwandmitte,
jedoch entfernt von dieser zu einer oberhalb des Schwerpunktzentrums
der Geräterückwand 2 gelegenen
Stelle. Von den in 1 gezeigten vier Aufhängevorsprüngen 65 sind
je zwei relativ zueinander entgegengesetzt angeordnet, so dass die
Geräterückwand 2 auch
um 180° gedreht
aufhängbar ist.
Die Aufhängevorsprünge 65 sind
auch Distanzhalter, welche sich an einer Geräteaufhängewand abstützen können, um
den Plattenteil 32 davon auf Abstand zu halten.
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Das
Aufhängeelement 4 ist
einstückig
mit der Geräterückwand 2 hergestellt
und mit dieser über Stege 66,
welche als Sollbruchstellen ausgebildet sind, leicht trennbar, vorzugsweise
abbrechbar oder leicht abschneidbar, verbunden. Das Aufhängeelement 4 weist
einen Flachstabteil 67 und an dessen beiden Enden je einen
der Hakenteile 64 und ein Befestigungsloch 68 bzw. 70 auf,
wovon vorzugsweise mindestens eines ein Langloch 68 und/oder 70 ist,
an welchen es an einer Gerätebefestigungswand
befestigbar, vorzugsweise mittels Schrauben anschraubbar ist, nachdem
das Aufhängeelement 4 an
den Stegen 66 von der Geräterückwand 2 getrennt
wurde. Die Langlöcher 68 und 70 sind
vorzugsweise rechtwinkelig zueinander angeordnet. Langlöscher lassen Massungenauigkeiten
der Befestigungslöcher
und von Befestigungselementen einer Gerätebefestigungswand leicht ausgleichen,
z. B. von Schrauben in Bohrlöchern
der Gerätebefestigungswand.
Letztere sind meistens eine Gebäudewand.
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Das
Aufhängeelement 4 kann
jede geeignete Form haben, z. B. ein Wandhaken mit einem oder mit
mehreren Hakenteilen oder ein Wandbügel sein, in welch letzterem
ein Hakenteil des Warmwasserbereiters einhängbar ist.
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Die
Geräterückwand 2 hat
auf ihrer Gerätevorderseite
(Geräteinnenseite)
einstückig
mit ihr gebildete Teile 72 zur Montage von Gerätelementen und/oder
zur Befestigung einer Gerätehaube.